
Fritz Buschle bei seiner ersten Rede im Landtag (07.12.06)
Im Landtag von Baden-Württemberg bin ich im Petitionsausschuss und im Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft tätig.
Innerhalb der SPD-Fraktion bin ich stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum. Außerdem bin ich einer der Schriftführer der SPD-Fraktion während der Plenardebatten.
Neben meiner Tätigkeit als Landtags- abgeordneter des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen bin ich auch Betreuungs- abgeordneter für die Wahlkreise Singen und Schwarzwald-Baar, die momentan keinen eigenen SPD-Abgeordneten haben.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Einblick in meine Arbeit in Stuttgart. Aber machen Sie sich mit einem Besuch in Stuttgart selbst ein Bild von der Arbeit des Parlamentes und seiner Abgeordneten.

Mit einem Klick können Sie alle Plenardebatten live im Internet verfolgen.
Glossar
Ausschüsse
Die Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgaben- gebiete der Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien, wie zum Beispiel Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft.
Jede Fraktion entsendet entsprechend ihrer Stärke eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in einen Ausschuss. In der Regel tagen die Ausschüsse nicht- öffentlich.
Parlamentarische Initiativen
Wichtige Aufgaben des Landtags sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. So genannte Parlamentarische Initiativen ermöglichen dies den Abgeordneten. Dazu gehören Anträge, Kleine Anfragen, Große Anfragen, Mündliche Anfragen, die aktuelle Debatte und Gesetzentwürfe.
Antrag
Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.
Kleine Anfrage
Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden.
Große Anfrage
Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen.
Aktuelle Debatte
Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion - auch kurzfristig - eine Aktuelle Debatte stattfinden.
Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sog. Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet.
Gesetzentwurf
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.



